Verkaufsbedingungen

ARTIKEL 1: GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN

1.1 – Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten von Rechts wegen für alle Bestellungen von Materialien (im Folgenden „das oder die Materialien“ genannt), die zwischen dem Kunden (im Folgenden „der Kunde“ genannt) und der Gesellschaft Snowskut SAS (im Folgenden „die Gesellschaft“ genannt) abgeschlossen werden.
Sie stellen die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien dar und gelten für alle Verkäufe von Materialien des Unternehmens, außer wenn eine spezifische Vereinbarung vor der Bestellung schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Jede dem Unternehmen erteilte Bestellung impliziert die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den AGB unter Ausschluss aller anderen Dokumente. Insbesondere erklärt der Kunde, ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu verzichten. Alle anderslautenden Bedingungen des Kunden sind daher für das Unternehmen unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich vom Unternehmen akzeptiert oder in der in Artikel 2 genannten Auftragsbestätigung vermerkt werden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen die AGB nachträglich in angemessener Weise ändern kann und dass ihre Beziehung stets durch die letzten, am Tag der Bestellung gültigen Bedingungen geregelt wird.
Alle anderen Dokumente als die vorliegenden AGB, insbesondere Kataloge, Prospekte, Anzeigen, technische Anleitungen, haben nur einen informativen und hinweisenden Wert, der nicht vertraglich bindend ist.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, je nach den Verhandlungen mit dem Kunden von bestimmten Klauseln der vorliegenden AGB abzuweichen, indem es besondere Verkaufsbedingungen aufstellt.

1.2 – Die AGB sind jederzeit auf der Website von snowskut.com (im Folgenden als „Website“ bezeichnet) zugänglich. Im Falle einer Bestellung von Materialien per Telefon, E-Mail oder über die Website erklärt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Die Website und ihr Inhalt sind Eigentum des Unternehmens. Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts ist strengstens untersagt und kann den Tatbestand der Fälschung erfüllen.

ARTIKEL 2: ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

2.1 – Jeder Lieferung von Materialien muss eine Bestellung des Kunden vorausgehen, die in Form eines vom Kunden unterzeichneten Bestellscheins oder eines Kostenvoranschlags, der während der im Kostenvoranschlag festgelegten Gültigkeitsdauer akzeptiert wird, oder auch durch eine Online-Bestellung auf der Website, sofern dieser Service verfügbar ist, erfolgen kann. Der Vertrag kommt mit dem Versand der vom Unternehmen ausgestellten Auftragsbestätigung durch das Unternehmen zustande. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, werden keine Stornierungen oder Änderungen mehr akzeptiert und der Preis ist fällig.
2.2 – Der Austausch zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in Bezug auf den Kostenvoranschlag, die Bestellung, die Annahme des Kostenvoranschlags und die Auftragsbestätigung ist gültig und bindend, wenn er per Fax, E-Mail oder Post erfolgt.
2.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Kunden zu stornieren oder abzulehnen, mit dem es einen Streitfall gibt, der sich insbesondere auf die Bezahlung einer früheren Bestellung bezieht.

 

ARTIKEL 3: PREIS UND ZAHLUNG

Der Preis versteht sich immer in Euro und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt der Preis, der auf dem vom Kunden unterzeichneten Bestellschein angegeben ist, oder, falls nicht vorhanden, der Preis, der gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste festgelegt wird, die jederzeit auf einfache Anfrage mitgeteilt wird.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt: eine Anzahlung von 50 % bei Annahme der Bestellung durch den Kunden, der Restbetrag bei Lieferung der Hardware für Kunden in Frankreich und unmittelbar vor der Lieferung für Kunden außerhalb Frankreichs.
Die Zahlung erfolgt in Euro, per Scheck oder per Swift-Überweisung. Die Bankgebühren gehen stets zu Lasten des Kunden. In jedem Fall wird bei vorzeitiger Zahlung kein Skonto gewährt.
Gemäß dem Gesetz Nr. 2008-776 vom 04.08.2008 werden bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe des von der EZB auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkte fällig. Im Falle einer Teillieferung darf die Nichtlieferung oder der Aufschub des Restbetrags die Zahlung für den gelieferten Teil in keiner Weise verzögern. Der Kunde kann sich generell nicht auf einen beliebigen Grund berufen, um die Zahlungsbedingungen aufzuschieben oder zu ändern, insbesondere nicht auf eine Anfechtung der Qualität oder Nichtkonformität der Materialien oder eine verspätete Lieferung. Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit ist das Unternehmen berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, laufende Aufträge auszusetzen oder zu stornieren und/oder die sofortige Zahlung des ausstehenden Restbetrags zu verlangen.
Gemäß Artikel D.441-5 des Handelsgesetzbuches ist der Kunde, wenn er als Gewerbetreibender eingestuft wird und in Zahlungsverzug gerät, von Rechts wegen gegenüber dem Unternehmen verpflichtet, eine Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 € zu zahlen. Das Unternehmen kann vom Kunden eine zusätzliche Entschädigung verlangen, wenn die tatsächlich angefallenen Inkassokosten und/oder -honorare diesen Betrag übersteigen, wobei entsprechende Belege vorzulegen sind.

 

ARTIKEL 4: EIGENTUMSÜBERTRAGUNG UND RISIKEN

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Hardware und des Zubehörs bis zu ihrer vollständigen Bezahlung in Hauptforderung und Zinsen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung kann er die Hardware, die der unbezahlten Bestellung entspricht, für sich beanspruchen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Identifizierung der Hardware jederzeit möglich ist. Der Übergang von Risiken wie Diebstahl, Verlust oder Beschädigung, aus welchem Grund auch immer, erfolgt mit der Lieferung der Hardware.

 

ARTIKEL 5: LIEFERUNG

5.1 – Sofern nicht anders vereinbart, wird das Material EX Works (Incoterms 2020) in den Lagern des Unternehmens geliefert. Diese Regel ist eine kodifizierte Sammlung von Standardvertragsbestimmungen über den Transport von Waren. Die Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der Anzahlung auf dem Bankkonto des Unternehmens. Wenn keine Anzahlung vorgesehen ist, gelten die Lieferfristen sowie das Datum, ab dem sie laufen, wie sie auf dem vom Kunden akzeptierten Bestellschein angegeben sind.
Die Lieferfristen dienen nur zur Information und der Kunde kann sich nicht auf sie berufen, um die Stornierung der Bestellung, Vertragsstrafen oder Entschädigungen oder die Verweigerung der Zahlung des Preises zu fordern.
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Materialien bei der Lieferung zu prüfen und im Falle von Mängeln, Fehlmengen oder Veränderungen beim Entladen der gelieferten Waren in Anwesenheit des Fahrers genaue schriftliche Vorbehalte auf dem Lieferschein anzubringen und diese Vorbehalte innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung per Einschreiben mit Rückschein an den Spediteur zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Einwände mehr zugelassen und der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechtsmittel gegen das Unternehmen einzulegen.

5. 2 – Das Unternehmen ist im Falle höherer Gewalt oder bei Ereignissen wie Streiks, Aussperrungen, Aufruhr, Attentaten, Krieg, internationalen Komplikationen, Beschlagnahmungen, außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Brand in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder eines seiner Zulieferer von Rechts wegen von jeglicher Verpflichtung bezüglich der genannten Frist entbunden, Überschwemmung auf dem Gelände des Unternehmens oder auf dem Gelände eines seiner Lieferanten, Epidemien, übermäßige Hitze, Feuchtigkeit oder Kälte, Unterbrechung oder Verzögerung von Transporten, für die das Unternehmen nicht verantwortlich ist, Einschränkung der Import- oder Exportfreiheit, Erheblicher Zwischenfall bei den Herstellungswerkzeugen usw. Das Unternehmen verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden unverzüglich über die aufgetretenen Schwierigkeiten zu informieren.
Das Eintreten eines Falles höherer Gewalt führt zur sofortigen Aussetzung der Vertragserfüllung. Wenn der Fall höherer Gewalt länger als 60 Tage andauert, kann der Vertrag auf Initiative einer der beiden Parteien gekündigt werden, ohne dass eine der beiden Parteien Anspruch auf Entschädigung hat.

 

ARTIKEL 6: GARANTIE UND HAFTUNG

6.1 – Es obliegt dem Kunden, die Eigenschaften der Hardware, die seinen Bedürfnissen entspricht und die im Übrigen auf der Website verfügbar ist, mitzuteilen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Hardware, die er erwirbt, genau kennt, und er bestätigt, dass er sich alle Informationen über die bestellte Hardware beschaffen konnte. Die Nutzungsbedingungen der Hardware sind gegebenenfalls in den Nutzungs- und Wartungshandbüchern beschrieben, die dem Kunden ausgehändigt werden, insbesondere für die Hardware Gotoski Standard, Gotoski Synchro und Xbifree 2 Solo. Der Kunde erkennt damit an, dass er die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich, dass der Nutzer diese zur Kenntnis nimmt. Die Nichtbeachtung der Empfehlungen oder Warnungen durch den Kunden oder den Benutzer entbindet das Unternehmen von jeglicher Haftung für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der in der Bedienungsanleitung enthaltenen Nutzungsbedingungen und Warnungen resultieren.
Skimaterial wurde nur für den Einsatz in Skiliften in Frankreich zugelassen. Für andere Materialien übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für eine Zulassungspflicht. Das Unternehmen hat nicht die Aufgabe, das verkaufte Material zuzulassen. Darüber hinaus bestätigt der Verkäufer niemals, dass das Material den Normen des Landes entspricht, in dem der Kunde das Material verwenden wird; es obliegt dem Kunden, sich gegebenenfalls von seiner Zulassung zu überzeugen.

6.2 – Die vertragliche Garantie für Teile und Arbeit von Snowskut beträgt 2 Jahre und 3 Jahre, wenn der Kunde die Ausbildung für alle Gotoski-Modelle gekauft hat, ab dem Datum der Lieferung des Materials gemäß dem vereinbarten Incoterm. Ausdrücklich vereinbart ist, dass sich die Garantie für die Ausrüstung nicht auf Skier und Bindungen erstreckt, die zusammen mit der Ausrüstung verkauft werden.
Die Garantie des Unternehmens erstreckt sich nur auf anormale Mängel, die sich unter normalen Nutzungsbedingungen zeigen. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die verursacht wurden durch: normalen Verschleiß, falsche Installation, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Wartung, Fahrlässigkeit, Installation und/oder Entfernung und/oder Änderungen von Zubehörteilen oder anderen Vorrichtungen am Material oder versehentliche Reparaturen oder andere Eingriffe durch Dritte ohne vorherige Genehmigung durch das Unternehmen. Die Garantie ist immer dann ausgeschlossen, wenn die Beschädigung der Hardware darauf zurückzuführen ist, dass der Nutzer die in der Bedienungsanleitung enthaltenen Nutzungsbedingungen und Warnhinweise nicht beachtet.
Im Falle eines Defekts der Hardware hat das Unternehmen mehrere Möglichkeiten: entweder das betroffene Teil durch ein anderes konformes Teil zu ersetzen, die Hardware wieder in einen konformen Zustand zu versetzen oder dem Kunden den Preis zu erstatten, den er für die nicht konforme Hardware gezahlt hat. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Kosten und das Risiko für den Transport der defekten Teile sowie der reparierten oder ersetzten Teile zwischen seinem Standort und dem ursprünglichen Lieferort der Hardware gemäß Artikel 5.1 der vorliegenden Bedingungen.

6.3 – Das Unternehmen übernimmt keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantieverpflichtungen als die in diesen Bedingungen festgelegten.
Jede Anfechtung der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch das Unternehmen seitens des Kunden muss begründet sein und per Einschreiben mit Rückschein spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Auftreten des Fehlers und/oder Mangels und spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der behaupteten Nichterfüllung erfolgen. Die Unterlassung einer solchen Vorgehensweise gilt als Verzicht des Kunden auf das Recht, die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch das Unternehmen zu beanstanden.
In keinem Fall ist das Unternehmen zum Ersatz indirekter Schäden (moralische oder kommerzielle Schäden, Datenverluste, Gewinn-, Umsatz-, Auftrags- oder Kundenverluste …) verpflichtet, die der Kunde erleiden könnte. Darüber hinaus kann die Haftung des Unternehmens im Verhältnis zum Kunden in keinem Fall den Betrag übersteigen, den der Kunde als Gegenleistung für seine Verpflichtungen gezahlt hat. Das Unternehmen kann eine Haftungsklage immer durch eine Anpassung oder den Ersatz der nicht konformen Hardware verhindern.

 

ARTIKEL 7: WIDERRUF

Gemäß Artikel L121-20 des Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Käufer über eine Frist von maximal 14 Werktagen ab der Lieferung seiner Bestellung, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen oder Zahlung von Strafen auszuüben, mit Ausnahme der Kosten für die Rücksendung des Pakets mit Sendungsverfolgung, wodurch die Rücksendung des Produkts in seinem ursprünglichen Zustand an den Sitz des Unternehmens Snowskut gewährleistet wird.
Zur Information: Wenn die Widerrufsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag abläuft, wird sie bis zum ersten darauffolgenden Werktag verlängert.
Der Kunde kann sein Widerrufsrecht per E-Mail an contact@snowskut.com oder per Post an die folgende Adresse ausüben:
SNOWSKUT – Marc Gostoli
73, Chemin de la Joyeuse
07700 Saint-Martin d’Ardèche – Frankreich

Der Kunde muss das Material vollständig geschützt in seiner Originalverpackung und in einem perfekten Zustand für den Wiederverkauf zurücksenden, d. h.: unbeschädigt, nicht beschädigt oder fleckig und zusammen mit allen eventuellen Zubehörteilen und der Verkaufsrechnung, um den Kunden identifizieren zu können. Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Rückerstattung von Snowskut innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum, an dem das Widerrufsrecht ausgeübt wurde, vorgenommen. Auch wird mit Zustimmung des Kunden die Rückerstattung per Banküberweisung ohne Kosten durchgeführt.

 

ARTIKEL 8: AUSBILDUNG

Der Kunde wird darüber informiert, dass das Unternehmen eine spezielle Ausbildung für das Fahren bestimmter Geräte wie z. B. Gotoski Standard und Gotoski Synchro anbietet, die es dem Piloten und/oder der Begleitperson ermöglicht, einen „Pilotenschein“ zu erhalten, der für jedes dieser Geräte spezifisch ist. Das Brevet wird in Frankreich von der Gesellschaft Snowskut im Anschluss an eine Ausbildung ausgestellt.
Die in Artikel 6.2 genannte Garantie wird von 2 auf 3 Jahre verlängert, wenn die Schulungen für Gotoski von der Begleitperson oder dem Benutzer des Skimaterials absolviert wurden.

 

ARTIKEL 9: ANWENDBARES RECHT – RECHTSSTREIT

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht und sind diesem unterworfen. Falls die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich. Der Verbraucher wird darüber informiert, dass er sich an einen Verbrauchermediator wenden kann, und wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, sind ausschließlich die französischen Gerichte zuständig. Für jede Beschwerde wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von Snowskut über das Kontaktformular.

 

ARTIKEL 10: DULDUNG – BEWEIS

Keine Duldung seitens einer Partei gegenüber der anderen kann als Verzicht auf die Geltendmachung sämtlicher Rechte, die ihr durch die AGB gewährt werden, ausgelegt werden, insbesondere eine Duldung bezüglich der Zahlungsfristen. Im Falle eines Rechtsstreits erklären sich die Parteien damit einverstanden, das Fax und die E-Mail als Originalschriftstück zu betrachten, das als perfekter Beweis gilt, und verzichten darauf, dieses Beweismittel anzufechten, es sei denn, seine Echtheit wird bestritten. Bei Bestellungen über die Website werden die elektronischen Verzeichnisse, die in den Computersystemen des Unternehmens unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrt werden, als Beweise für die Kommunikation, die Bestellungen und die Zahlungen zwischen den Parteien angesehen.

 

ARTIKEL 11: SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN

Snowskut behält sich das Recht vor, namentliche Informationen und persönliche Daten über den Kunden zu sammeln. Sie sind notwendig, um Ihre Bestellung zu verwalten und um die Dienstleistungen und Informationen, die wir Ihnen zusenden, zu verbessern.
Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden geben wir keine persönlichen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet. Unsere Regeln und Informationen zum Schutz und zur Verwaltung von Kundendaten finden Sie in der Rubrik Datenschutzrichtlinie.